Rechtsverbindliche Vertragsdokumentation
KOOPERATIONSPARTNERVERTRAG ÜBER DIGITAL-SIGNAGE-STANDORTE (B2B)
Vertragspartner (Anbieterin): 360 Business Solutions (Inhaber: Yunus Kalkan), Sontheimer Straße 57, 74074 Heilbronn, Deutschland – handelnd unter der Marke ScreenSpot
Standortpartner (B2B): Dem im Registrierungsformular angegebenen Gewerbetreibenden / Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
PRÄAMBEL
360 Business Solutions betreibt unter der Marke ScreenSpot ein deutschlandweites Digital-Signage-Werbenetzwerk zur Ausstrahlung von Werbeinhalten lokaler und überregionaler Unternehmen auf digitalen Displays an hochfrequentierten gewerblichen Standorten. Der Standortpartner betreibt eine gewerbliche Betriebsstätte (z. B. Gastronomie, Einzelhandel, Fitnessstudio, Shisha-Lounge, Dienstleistungsbetrieb) und beabsichtigt, 360 Business Solutions Bildschirmkapazitäten zur Verfügung zu stellen, um hierdurch an den Werbeumsätzen zu partizipieren. Die Vertragsparteien vereinbaren eine langfristige Kooperation im B2B-Bereich unter Geltung der nachfolgenden Bestimmungen.
§ 1 AUSSCHLIESSLICH B2B / UNTERNEHMEREIGENSCHAFT
1. Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Teilnahme von Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Der Standortpartner bestätigt ausdrücklich, den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen und zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND & LEISTUNGEN VON SCREENSPOT
1. Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Überlassung von Werbeflächenpotenzial durch den Standortpartner an 360 Business Solutions mittels des dauerhaften Betriebs des ScreenSpot Players und der Anzeige von Werbeinhalten während der Öffnungszeiten des Standorts.
2. 360 Business Solutions übernimmt im Rahmen der Plattformbereitstellung insbesondere folgende Leistungen:
a) Bereitstellung und Vorkonfiguration des ScreenSpot Players;
b) Bereitstellung der ScreenSpot Software, Serverinfrastruktur und Hosting;
c) Zentrale Contentsteuerung, Werbevermarktung und Kampagnenverwaltung;
d) Technische Überwachung, Fernwartung und Sicherheitsupdates;
e) Bereitstellung des Online-Betreiberportals für den Standortpartner;
f) Erfassung und Protokollierung von Ausspielungssignalen (Proof of Play);
g) Abrechnung und Gutschrifterstellung der Werbeerlöse.
§ 3 DEFINITION „SCREENSPOT PLAYER“
1. Unter einem „ScreenSpot Player“ wird ein von 360 Business Solutions vorkonfiguriertes und dem Standortpartner für die Dauer des Vertrages leihweise überlassenes elektronisches Wiedergabegerät einschließlich des für den Betrieb erforderlichen Zubehörs (Netzteil, Verbindungskabel, Speichermedium) verstanden.
2. 360 Business Solutions ist berechtigt, nach eigenem technischen Ermessen geeignete Hardware-Systeme einzusetzen (z. B. Raspberry-Pi-Systeme, Android-basierte Mediaplayer, Linux-basierte Player oder sonstige professionelle Digital-Signage-Hardware).
3. 360 Business Solutions darf den ScreenSpot Player während der Vertragslaufzeit jederzeit gegen technisch gleichwertige oder verbesserte Hardware austauschen.
§ 4 DISPLAY / TV & VERANTWORTUNGSBEREICH
1. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt der Standortpartner das physische Display bzw. TV-Gerät auf eigene Kosten bereit.
2. Der ScreenSpot Player steht im alleinigen Eigentum von 360 Business Solutions. Das Display/TV liegt im alleinigen Eigentum bzw. Verantwortungsbereich des Standortpartners.
3. Der Standortpartner gewährleistet, dass das Display technisch geeignet ist, über einen freien HDMI-Eingang verfügt, gut sichtbar im Kundenbereich positioniert ist und während der Öffnungszeiten ordnungsgemäß funktioniert.
§ 5 MONTAGE & GENEHMIGUNGEN
1. Der Standortpartner ist verpflichtet, vor der Installation sicherzustellen, dass er zur Anbringung des Displays und zum Betrieb des ScreenSpot Players am gewählten Standort rechtlich berechtigt ist.
2. Der Standortpartner holt sämtliche etwaig erforderlichen Genehmigungen (von Vermietern, Eigentümern, Center-Managements oder Behörden) auf eigene Kosten und Verantwortung ein.
§ 6 STROM UND INTERNET
1. Der Standortpartner stellt am Betriebsort auf eigene Kosten bereit: a) Einen dauerhaften 230V-Stromanschluss; b) Eine dauerhaft stabile Internetverbindung (WLAN oder LAN) mit ausreichender Bandbreite.
2. Die laufenden Energiekosten sowie die Internetgebühren trägt der Standortpartner.
§ 7 EIGENTUM UND NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNGEN DER HARDWARE
1. Sämtliche von 360 Business Solutions bereitgestellten ScreenSpot Player verbleiben im ungeschmälerten Eigentum von 360 Business Solutions.
2. Dem Standortpartner ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 360 Business Solutions strikt untersagt: a) Verkauf, Vermietung, Verpfändung oder Überlassung der Hardware an Dritte; b) Eigenmächtige Öffnung, physische Manipulation, Reparatur oder Umbau; c) Softwareseitige Eingriffe, Reverse Engineering, Entsperren oder Installation fremder Software; d) Umgehung technischer Schutzmechanismen.
3. Bei konkretem Manipulationsverdacht ist 360 Business Solutions berechtigt, den Player temporär fernzusperren.
§ 8 STANDORTBINDUNG
Der ScreenSpot Player wird im System einem konkret definierten Standort des Standortpartners zugeordnet. Ein Standortwechsel der Hardware ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe im Betreiberportal durch 360 Business Solutions zulässig.
§ 9 AKTIVIERUNGS- UND BEREITSTELLUNGSPAUSCHALE (VERRECHNUNG)
1. Für jeden neu eingerichteten und aktivierten Standort fällt eine einmalige Aktivierungs- und Bereitstellungspauschale in Höhe von 99,00 EUR netto an.
2. Diese Pauschale ist nicht im Voraus zu überweisen, sondern wird zu 100 % mit den ersten dem Standortpartner zustehenden Erlösbeteiligungen verrechnet (Verrechnungsphase). Auszahlungen erfolgen erst nach vollständiger Verrechnung des Betrages.
§ 10 UMSATZBETEILIGUNG & DEFINITION NETTO-WERBEERLÖSE
1. Der Standortpartner erhält eine laufende Umsatzbeteiligung in Höhe von 20 % der seinem Standort zurechenbaren Netto-Werbeerlöse.
2. Definition Netto-Werbeerlöse: Tatsächlich von 360 Business Solutions vereinnahmte Entgelte aus Werbebuchungen für den spezifischen Standort, abzüglich: a) USt.; b) Rabatte, Skonti, Gutschriften; c) Rückerstattungen, Chargebacks und Uneinbringlichkeit.
3. Bei Kampagnen über mehrere Standorte berechnet das System die Beteiligung proportional auf Basis der gebuchten Standortpreise bzw. der tatsächlich erbrachten Ausspielungsanteile.
4. Ist der Standortpartner USt-ausweisberechtigt und weist er dies nach, wird die gesetzliche USt. zusätzlich auf die Beteiligung ausgezahlt. Die Abrechnung erfolgt monatlich als Gutschrift.
§ 11 EIGENWERBUNG & UNENTGELTLICHE INHALTE
1. 360 Business Solutions ist berechtigt, nicht durch kostenpflichtige Kundenwerbung belegte Sendezeiten für eigene Unternehmenswerbung, Werbung eigener Marken, unentgeltliche Partnerwerbung, Netzwerkpartner-Inhalte, Demos oder Testinhalte zu nutzen.
2. Für diese unentgeltlichen Ausspielungen entsteht keine Umsatzbeteiligung und kein Vergütungsanspruch. Eine Umsatzbeteiligung entsteht ausschließlich bei tatsächlich entgeltlich gebuchten Werbekampagnen.
§ 12 KEINE UMSATZGARANTIE
360 Business Solutions garantiert keine Mindestanzahl von Werbekunden, keine Mindestbelegung, keine Mindestauslastung und keinen garantierten Mindestumsatz.
§ 13 BETRIEBSPFLICHT UND ÖFFNUNGSZEITEN
1. Der Standortpartner verpflichtet sich, während sämtlicher im Betreiberportal hinterlegten regulären Öffnungszeiten den ScreenSpot Player und das Display betriebsbereit, eingeschaltet und online zu halten.
2. Öffnungszeiten werden im Betreiberportal gepflegt. Änderungen wirken nur für die Zukunft; rückwirkende Änderungen zur Kaschierung von Ausfällen sind ausgeschlossen.
§ 14 ZULÄSSIGE BETRIEBSAUSNAHMEN & SONDERVERANSTALTUNGEN
1. Nicht vom Standortpartner zu vertretende Ausfälle (lokaler Stromausfall, Störung des Internetproviders, technischer Defekt) stellen keine schuldhafte Pflichtverletzung dar.
2. Sportübertragungen & Sonderveranstaltungen (z. B. Fußball): Der Standortpartner darf das Display für vorab angemeldete Sportübertragungen oder Sonderveranstaltungen temporär anderweitig nutzen.
3. Voraussetzung: Die Veranstaltung muss vorab über das Betreiberportal unter Angabe von Datum, Start- und Endzeit gemeldet werden.
§ 15 MELDEPFLICHTEN
Der Standortpartner ist verpflichtet, technische Defekte, Displayausfälle, längere Strom-/Internetausfälle, geplante Betriebsferien, Sonderveranstaltungen sowie den Verlust der Hardware unverzüglich (spätestens binnen 24 Stunden) über das Betreiberportal oder per E-Mail zu melden.
§ 16 TELEMETRIE (HEARTBEAT) & PROOF OF PLAY
1. Heartbeat (Systemstatus): Der Player sendet ca. alle 60 Sekunden ein Statussignal (Online/Offline, Temperatur, CPU, RAM) zur technischen Überwachung.
2. Proof of Play (Werbenachweis):** Die tatsächliche Wiedergabe wird dezentral mit Zeitstempel und Kampagnen-ID protokolliert.
3. Protokolle dienen als Grundlage zur technischen Aufklärung. Dem Standortpartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Ausfall unverschuldet war.
§ 17 VERTRAGSLAUFZEIT & AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG
1. **Mindestvertragslaufzeit:** Der Vertrag hat eine fest vereinbarte Mindestvertragslaufzeit von **36 Monaten** ab Standortaktivierung.
2. **Automatische Verlängerung:** Nach Ablauf der 36-monatigen Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils **weitere 12 Monate**, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von **3 Monaten** zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
§ 18 ORDENTLICHE UND AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG
1. Eine ordentliche Kündigung während der 36-monatigen Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Erstmalige Kündbarkeit mit 3 Monaten Frist zum Ende des 36. Monats.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Manipulation, wiederholte Pflichtverletzung trotz Abmahnung) bleibt unberührt.
§ 19 VERTRAGSVERSTÖSSE & COMPLIANCE-ESKALATIONSMODELL
Bei Pflichtverletzungen gilt folgendes gestuftes Verfahren: Stufe 0 (Unverschuldet / Befreit); Stufe 1 (Hinweis / Warnung); Stufe 2 (Abmahnung & anteilige Kürzung); Stufe 3 (Schadensersatzprüfung); Stufe 4 (Außerordentliche Kündigung & Schadensersatz). Automatische bußgeldartige Vertragsstrafe ohne Prüfungs- und Stellungnahmemöglichkeit findet nicht statt.
§ 20 HAFTUNG FÜR HARDWARE & WERTERSATZ
1. 360 Business Solutions trägt das Risiko der gewöhnlichen vertragsgemäßen Abnutzung der Hardware.
2. Nach Beendigung des Vertrages ist der ScreenSpot Player inkl. Zubehör innerhalb von **14 Kalendertagen** zurückzusenden.
3. Erfolgt keine Rückgabe innerhalb der Frist trotz Nachfristsetzung, schuldet der Standortpartner einen pauschalierten Wertersatz in Höhe von **199,00 EUR netto** je Gerät. Dem Standortpartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 21 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON SCREENSPOT
360 Business Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
§ 22 DATENSCHUTZ
Die Parteien halten DSGVO und BDSG ein. Der Player erfasst ausschließlich technische Systemdaten. Es findet **keine optische oder akustische Überwachung** (keine Kameras, Mikrofone) von Besuchern statt.
§ 23 AUFRECHNUNG
Die Aufrechnung durch den Standortpartner ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
§ 24 ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist **Heilbronn**.
§ 25 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 26 DIGITALER VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag kommt durch Ausfüllen des Registrierungsformulars, Akzeptanz dieser Bedingungen und Abgabe der digitalen Unterschrift (E-Signature) zustande. Der Vertrag wird revisionssicher archiviert und dem Standortpartner im PDF-Format per E-Mail übermittelt.