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Diese Bedingungen gelten für die kostenlose Überlassung der ScreenSpot Hardware und den Betrieb der Displays zur Ausstrahlung von Werbeinhalten durch Standortpartner (Hosts) im B2B-Bereich.
Die Hardware (vorkonfigurierter ScreenSpot Player und Zubehör) verbleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im alleinigen Eigentum von ScreenSpot. Jegliche Manipulation, Öffnung oder Weitergabe ist untersagt.
Der Partner erhält eine Beteiligung von 20% an den Netto-Werbeeinnahmen seines Standorts. Die Aktivierungsgebühr in Höhe von 99,00 EUR wird mit den ersten Umsätzen verrechnet.