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B2B-Kooperationspartnervertrag über die Überlassung von ScreenSpot Playern, Hardware-Eigentum, Umsatzbeteiligung und Betriebspflichten.
Anbieterin (Vertragspartnerin): 360 Business Solutions (Inhaber: Yunus Kalkan), Sontheimer Straße 57, 74074 Heilbronn, Deutschland – handelnd unter der Marke ScreenSpot
Vertragspartner (Standortpartner): Ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
360 Business Solutions betreibt unter der Marke ScreenSpot ein deutschlandweites Digital-Signage-Werbenetzwerk. Der Standortpartner stellt ScreenSpot Bildschirmkapazitäten in seinen gewerblichen Räumlichkeiten zur Verfügung, um an Werbeumsätzen zu partizipieren.
1. Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Der Standortpartner bestätigt ausdrücklich, den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zu schließen.
2. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB) besteht nicht.
1. Sämtliche von 360 Business Solutions bereitgestellten Wiedergabegeräte („ScreenSpot Player“) verbleiben im alleinigen Eigentum von 360 Business Solutions.
2. Eine Übertragung, Vermietung, Verpfändung oder Öffnung der Hardware durch den Standortpartner ist unzulässig.
1. Der Standortpartner erhält eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 20 % der Netto-Werbeerlöse, die seinem Standort direkt zugerechnet werden.
2. Verrechnung der Aktivierungspauschale: Die einmalige Aktivierungs- und Bereitstellungspauschale von 99,00 € netto wird ohne Vorkasse mit den ersten anfallenden Werbeerlösen des Standortpartners verrechnet.
1. Der Standortpartner verpflichtet sich, das Display während der hinterlegten regulären Öffnungszeiten eingeschaltet und betriebsbereit zu halten.
2. Kurze Unterbrechungen für gemeldete Sonderveranstaltungen oder Sportübertragungen können im Betreiberportal vorab angemeldet werden.
1. Der Vertrag hat eine fest vereinbarte Erstlaufzeit von 36 Monaten ab technischer Aktivierung.
2. Er verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heilbronn.